Für Fachkraftsuchende

Art der Fachkraft
- Berufsfeld: Definieren Sie die spezifischen Berufe oder Qualifikationen, die Sie suchen (z.B. Ingenieure, IT-Spezialisten, Pflegekräfte).
- Spezialisierungen: Geben Sie an, ob bestimmte Spezialisierungen oder Fachkenntnisse erforderlich sind.
Erfahrung und Qualifikationen
- Berufserfahrung: Bestimmen Sie die erforderliche Berufserfahrung (z.B. Anzahl der Jahre, spezifische Projekte).
- Bildungsabschlüsse: Nennen Sie die notwendigen formalen Qualifikationen und Abschlüsse (z.B. Bachelor, Master, Zertifikate).
Führerschein
- Notwendigkeit: Klären Sie, ob ein Führerschein für die Tätigkeit erforderlich ist.
- Gültigkeit: Informieren Sie darüber, dass ausländische Führerscheine in Deutschland nur sechs Monate gültig sind.
Sprachniveau
- Deutschkenntnisse: Geben Sie das erforderliche Sprachniveau an (z.B. A2, B1, B2).
- Englischkenntnisse: Falls relevant, geben Sie auch das erforderliche Niveau der Englischkenntnisse an.
Lohn und Arbeitszeiten
- Tarifverträge: Informieren Sie über tarifliche Vereinbarungen.
- Gehaltsspanne: Geben Sie die Gehaltsspanne und zusätzliche Leistungen an.
- Arbeitszeiten: Beschreiben Sie die vorgesehenen Arbeitszeiten (z.B. Vollzeit, Teilzeit, Schichtarbeit).
Weitere Anforderungen
- Soft Skills: Nennen Sie wichtige persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten (z.B. Teamfähigkeit, Problemlösungsfähigkeiten).
- Flexibilität: Geben Sie an, ob Flexibilität bei Reisen oder Arbeitszeiten erforderlich ist.
Integration während des Sprachkurses
- Teilzeitarbeit: Fachkräfte, die an einem Sprachkurs teilnehmen, können bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dieser möglichtes ihnen, das Unternehmen kennenzulernen und sich an das betriebliche Umfeld anzupassen.
- Übernahme nach Sprachkurs: Nach erfolgreichem Abschluss des Sprachkurses und Erreichen des Sprachniveaus B1 kann die Fachkraft übernommen werden.
- Abrechnung: Bis zur Übernahme wird die Fachkraft über das Unternehmen oder eine Partnerfirma abgerechnet.
Versicherungserklärung bei der Ausländerbehörde
- Versicherungserklärung: Das Unternehmen kann eine Versicherungserklärung bei der Ausländerbehörde abgeben, um die Fachkraft bis zur Übernahme durch das suchende Unternehmen abzusichern.
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