Für Fachkraftsuchende

Art der Fachkraft

  • Berufsfeld: Definieren Sie die spezifischen Berufe oder Qualifikationen, die Sie suchen (z.B. Ingenieure, IT-Spezialisten, Pflegekräfte).
  • Spezialisierungen: Geben Sie an, ob bestimmte Spezialisierungen oder Fachkenntnisse erforderlich sind.

Erfahrung und Qualifikationen

  • Berufserfahrung: Bestimmen Sie die erforderliche Berufserfahrung (z.B. Anzahl der Jahre, spezifische Projekte).
  • Bildungsabschlüsse: Nennen Sie die notwendigen formalen Qualifikationen und Abschlüsse (z.B. Bachelor, Master, Zertifikate).

Führerschein

  • Notwendigkeit: Klären Sie, ob ein Führerschein für die Tätigkeit erforderlich ist.
  • Gültigkeit: Informieren Sie darüber, dass ausländische Führerscheine in Deutschland nur sechs Monate gültig sind.

Sprachniveau

  • Deutschkenntnisse: Geben Sie das erforderliche Sprachniveau an (z.B. A2, B1, B2).
  • Englischkenntnisse: Falls relevant, geben Sie auch das erforderliche Niveau der Englischkenntnisse an.

Lohn und Arbeitszeiten

  • Tarifverträge: Informieren Sie über tarifliche Vereinbarungen.
  • Gehaltsspanne: Geben Sie die Gehaltsspanne und zusätzliche Leistungen an.
  • Arbeitszeiten: Beschreiben Sie die vorgesehenen Arbeitszeiten (z.B. Vollzeit, Teilzeit, Schichtarbeit).

Weitere Anforderungen

  • Soft Skills: Nennen Sie wichtige persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten (z.B. Teamfähigkeit, Problemlösungsfähigkeiten).
  • Flexibilität: Geben Sie an, ob Flexibilität bei Reisen oder Arbeitszeiten erforderlich ist.

Integration während des Sprachkurses

  • Teilzeitarbeit: Fachkräfte, die an einem Sprachkurs teilnehmen, können bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dieser möglichtes ihnen, das Unternehmen kennenzulernen und sich an das betriebliche Umfeld anzupassen.
  • Übernahme nach Sprachkurs: Nach erfolgreichem Abschluss des Sprachkurses und Erreichen des Sprachniveaus B1 kann die Fachkraft übernommen werden.
  • Abrechnung: Bis zur Übernahme wird die Fachkraft über das Unternehmen oder eine Partnerfirma abgerechnet.

Versicherungserklärung bei der Ausländerbehörde

  • Versicherungserklärung: Das Unternehmen kann eine Versicherungserklärung bei der Ausländerbehörde abgeben, um die Fachkraft bis zur Übernahme durch das suchende Unternehmen abzusichern.

/ unsere Leistungen /

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